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Familien-Vereinsfeier am 07. September 2024

Liebe Vereinsmitglieder, 

am Samstag, 07. September 2024 findet von 15:00 bis 21:00 Uhr  unsere diesjährige Familien-Vereinsfeier für Vereinsmitglieder statt. 

Eine Anmeldung ist unter Angabe der teilnehmenden Personenzahl (Namen und Alter) bis zum 24. August 2024 an steffi@asdueren12.de möglich. 

Über Kuchen- und Salatspenden freuen wir uns und würden euch bitten, direkt bei Anmeldung anzugeben, was ihr mitbringen möchtet. 

 


Familien-Vereinsfeier am Samstag, 19. August 2023 von 15:00 bis 21:00 Uhr in Gürzenich

Liebe Vereinsmitglieder, 

am Samstag, 19. August 2023 findet von 15:00 bis 21:00 Uhr  unsere diesjährige Familien-Vereinsfeier für Vereinsmitglieder statt. 

Eine Anmeldung ist unter Angabe der teilnehmenden Personenzahl (Namen und Alter) bis zum 10. August 2023 an steffi@asdueren12.de möglich. 

Über Kuchen- und Salatspenden freuen wir uns und würden euch bitten, direkt bei Anmeldung anzugeben, was ihr mitbringen möchtet. 

 

Flyer Familien-Vereinsfeier 2023

Flyer Familien-Vereinsfeier 2023


Hallenbad Jesuitenhof bleibt über die Feiertage geschlossen

Das Hallenbad Jesuitenhof bleibt vom 24.12.2021 bis einschließlich 01.01.2022 geschlossen!

Am 03.01.22 ist wieder reguläres Schwimmen.
 
Aber:
Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 sind Schüler immunisierten Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.
 
Hier ist ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist ausreichend. Diese Ausnahmeregel für Schüler*innen gilt aber nur für den Sport.
 
Ansonsten gilt weiter für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW grundsätzlich die 2G-Regel.
 
Die Goethestr. bleibt, wie immer, in den Ferien geschlossen

 


CoronaSchVO – Änderung für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren

Mit der seit dem 04.12.2021 geltenden Änderung der Coronaschutzverordnung haben die Regeln zur Bekämpfung der Pandemie einige Klarstellungen und Verschärfungen erfahren.

Für den Schwimmsport ergeben sich aktuell keine strengeren Vorgaben. Durch eine nun erfolgte Definition wurde jedoch eine Regelung im Sinne des Sportes getroffen.

Nach der alten Vorgabe waren Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren von der 2G-Regel für den Sport ausgenommen. Dies hatte zur Folge, dass 16- und 17-jährige, für die es erst seit Mitte August eine Impfempfehlung gibt, in großer Zahl nur über einen PCR-Test am Sport teilnehmen konnten. Diese Verpflichtung ist nun weggefallen.

Durch den neu gefassten § 2 Abs 8 CoronaSchVO sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren UND bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 auch Schüler*innen im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt. Durch diese Neufassung erfüllen Kinder und Jugendlich bis 17 Jahre die 2G-Anforderung per Verordnungsvorgabe. Die 2-Jahres-Lücke der alten Verordnung wurde somit aufgehoben und allen Jugendlichen haben nun die Möglichkeit sich bis zum 17.01.2022 impfen zu lassen.

Weitere Auswirkungen auf den Schwimmsport haben sich aus der neuen Verordnung auf den ersten Blick nicht ergeben. Wir werden weiter über unsere Homepage und auch direkt informieren.

Weitere Informationen findet ihr hier.


Trainingsbetrieb ab 20.08.2021 im Hallenbad Jesuitenhof

Seit dem 20.08.2021 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung.

Für den Trainingsbetrieb im Hallenbad Jesuitenhof teilt der Betreiber nun folgende Regelungen/ Vorschriften mit: 

  • Zutritt nur unter Vorlage eines Negativtestergebnisses / Impfung / Genesung
    >> der Verein ist verantwortlich, dies bei den teilnehmenden Mitgliedern und den Übungsleitern / Eltern tagesaktuell vor dem Training zu prüfen. Bei Trainingsbeginn hat der Verein beim Hallenbadpersonal eine Liste abzugeben, worauf der Name des Vereins, Trainingstag, Anzahl der Teilnehmenden Personen, Name und Unterschrift des Verantwortlichen enthalten ist. Somit wird bestätigt, dass bei ihm ein Negativtest bzw. Impfausweis vorgelegt, oder auf Genesung geprüft wurde.
  • Die Testung bei Negativtesten darf maximal 48 Stunden zurück liegen.
  • Maskenpflicht bis zur Umkleide.
  • Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten.
  • Fitnessraum, Whirlpool und Dampfsauna bleiben geschlossen.
  • Eine als Zahlenwert definierte Limitierung, der gleichzeitig im Hallenbad
    anwesenden Personen, existiert nicht mehr.
    >> Hieraus ergibt sich für die Vereine, dass die Ein- und Auslasszeiten wieder in
    den Normalbetrieb wechseln können.
    >> Der Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Trainingsgruppen das Gebäude geschlossen betreten und dieses auch nach dem
    Training zügig wieder verlassen.
  • Wichtig ist allerdings, dass die verantwortlichen der Vereine, ihren Betrieb so organisieren, dass die Mindestabstände eingehalten werden. Die Teilnehmer sind zu informieren und zu entsprechendem Verhalten anzuhalten.
  • Bei Schülerinnen und Schülern bis 15 Jahre ist der Schülerausweis als negatives
    Testergebnis anzusehen.
  • Für Veranstaltungen / Wettkämpfe welche im Hallenbad mit mehr als 100
    Personen (ohne feste Platzvergabe) stattfinden sollen, ist dem Gesundheitsamt ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept vorzulegen. Planungen sind entsprechend mit Frau Klinkhammer abzustimmen.