Seit dem 20.08.2021 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung.
Für den Trainingsbetrieb im Hallenbad Jesuitenhof teilt der Betreiber nun folgende Regelungen/ Vorschriften mit:
- Zutritt nur unter Vorlage eines Negativtestergebnisses / Impfung / Genesung
>> der Verein ist verantwortlich, dies bei den teilnehmenden Mitgliedern und den Übungsleitern / Eltern tagesaktuell vor dem Training zu prüfen. Bei Trainingsbeginn hat der Verein beim Hallenbadpersonal eine Liste abzugeben, worauf der Name des Vereins, Trainingstag, Anzahl der Teilnehmenden Personen, Name und Unterschrift des Verantwortlichen enthalten ist. Somit wird bestätigt, dass bei ihm ein Negativtest bzw. Impfausweis vorgelegt, oder auf Genesung geprüft wurde. - Die Testung bei Negativtesten darf maximal 48 Stunden zurück liegen.
- Maskenpflicht bis zur Umkleide.
- Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten.
- Fitnessraum, Whirlpool und Dampfsauna bleiben geschlossen.
- Eine als Zahlenwert definierte Limitierung, der gleichzeitig im Hallenbad
anwesenden Personen, existiert nicht mehr.
>> Hieraus ergibt sich für die Vereine, dass die Ein- und Auslasszeiten wieder in
den Normalbetrieb wechseln können.
>> Der Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Trainingsgruppen das Gebäude geschlossen betreten und dieses auch nach dem
Training zügig wieder verlassen. - Wichtig ist allerdings, dass die verantwortlichen der Vereine, ihren Betrieb so organisieren, dass die Mindestabstände eingehalten werden. Die Teilnehmer sind zu informieren und zu entsprechendem Verhalten anzuhalten.
- Bei Schülerinnen und Schülern bis 15 Jahre ist der Schülerausweis als negatives
Testergebnis anzusehen. - Für Veranstaltungen / Wettkämpfe welche im Hallenbad mit mehr als 100
Personen (ohne feste Platzvergabe) stattfinden sollen, ist dem Gesundheitsamt ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept vorzulegen. Planungen sind entsprechend mit Frau Klinkhammer abzustimmen.