Jährliche Archive: 2021


Kleine Überraschung zum Nikolaus für alle Schwimmerinnen und Schwimmer

Eine schöne Überraschung wartete auf die Schwimmerinnen und Schwimmer in der vergangenen Woche. Sowohl in der Goethestraße als auch im Hallenbad Jesuitenhof gab es vom Vorstand des AS Düren 99 eine gefüllte Nikolaustüte mit allerhand Leckereien. 


Hallenbad Jesuitenhof bleibt über die Feiertage geschlossen

Das Hallenbad Jesuitenhof bleibt vom 24.12.2021 bis einschließlich 01.01.2022 geschlossen!

Am 03.01.22 ist wieder reguläres Schwimmen.
 
Aber:
Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 sind Schüler immunisierten Personen nur dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.
 
Hier ist ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist ausreichend. Diese Ausnahmeregel für Schüler*innen gilt aber nur für den Sport.
 
Ansonsten gilt weiter für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW grundsätzlich die 2G-Regel.
 
Die Goethestr. bleibt, wie immer, in den Ferien geschlossen

 


CoronaSchVO – Änderung für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren

Mit der seit dem 04.12.2021 geltenden Änderung der Coronaschutzverordnung haben die Regeln zur Bekämpfung der Pandemie einige Klarstellungen und Verschärfungen erfahren.

Für den Schwimmsport ergeben sich aktuell keine strengeren Vorgaben. Durch eine nun erfolgte Definition wurde jedoch eine Regelung im Sinne des Sportes getroffen.

Nach der alten Vorgabe waren Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren von der 2G-Regel für den Sport ausgenommen. Dies hatte zur Folge, dass 16- und 17-jährige, für die es erst seit Mitte August eine Impfempfehlung gibt, in großer Zahl nur über einen PCR-Test am Sport teilnehmen konnten. Diese Verpflichtung ist nun weggefallen.

Durch den neu gefassten § 2 Abs 8 CoronaSchVO sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren UND bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 auch Schüler*innen im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt. Durch diese Neufassung erfüllen Kinder und Jugendlich bis 17 Jahre die 2G-Anforderung per Verordnungsvorgabe. Die 2-Jahres-Lücke der alten Verordnung wurde somit aufgehoben und allen Jugendlichen haben nun die Möglichkeit sich bis zum 17.01.2022 impfen zu lassen.

Weitere Auswirkungen auf den Schwimmsport haben sich aus der neuen Verordnung auf den ersten Blick nicht ergeben. Wir werden weiter über unsere Homepage und auch direkt informieren.

Weitere Informationen findet ihr hier.


Neue Corona-Schutzverordnung ab 24. November 2021 (Stand: 24. November 2021)

Das Land NRW ergreift weitere Maßnahmen zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen.

Damit gehen auch für den Sport einige grundsätzliche Änderungen einher. Der Schwimmverband NRW berichtet auf seiner Webseite folgendes: 

„Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum ist nur noch immunisierten Personen gestattet (2G), (…) Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von diesen Vorgaben ausgenommen.“

Konkret bedeutet dies für das Training im Hallenbad Jesuitenhof und im Lehrschwimmbecken Goethestraße, dass ab sofort vor jedem Training eine 2G-Kontrolle bei Schwimmerinnen und Schwimmern ab 16 Jahre vorgenommen wird. Wir bitten euch, den nötigen Nachweis bereitzuhalten. 

Schwimmerinnen und Schwimmern ab 16 Jahren, die weder geimpft noch genesen sind, bleibt das Schwimmtraining derzeit (vorerst bis zum 21.12.2021) untersagt.

ACHTUNG: Mit der seit dem 04.12.2021 geltenden Änderung der Coronaschutzverordnung haben die Regeln zur Bekämpfung der Pandemie einige Klarstellungen und Verschärfungen erfahren. Die neusten Informationen (Stand 04.12.2021) findet ihr hier.

Weitere Informationen und die neue CoronSchVO (gültig ab 24.11.2021) findet ihr hier.


Familientag 2021

Am 25. September 2021 fand im Haus für Gürzenich die diesjährige Familien-Vereinsfeier statt. Bei geselligem Kaffee und Kuchen und dem abendlichen Stockbrotgrillen blieb eine Menge Zeit zum Austausch nach der langen corona-bedingten Pause. Zahlreiche Aktivitäten rundeten das Angebot ab. Neben einer Hüpfburg, Bullriding und Kinderschminken konnten sich die kleinen und großen Besucherinnen und Besucher in einer Fotobox ablichten lassen und sich anschließend beim gemeinsamen Grillen stärken. Der Vorstand ließ es sich nicht nehmen, die ersehnte Siegerehrung unserer erfolgreichen Schwimmer nachzuholen und Urkunden und Pokale zu überreichen.
 
 
 

St. Martin 2021

Der Vorstand des AS Düren 99 ließ es sich nicht nehmen, alle Schwimmerinnen und Schwimmer sowohl in der Schwimmschule Goethestraße als auch im Hallenbad Jesuitenhof nach dem Training mit einem Weckbrötchen zu St. Martin zu überraschen. Die Stärkung nach dem Schwimmtraining kam sehr gut an und die meisten Weckbrötchen waren auf dem Weg zur Umkleide bereits verzehrt.
 

 

Trainingsbetrieb ab 20.08.2021 im Hallenbad Jesuitenhof

Seit dem 20.08.2021 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung.

Für den Trainingsbetrieb im Hallenbad Jesuitenhof teilt der Betreiber nun folgende Regelungen/ Vorschriften mit: 

  • Zutritt nur unter Vorlage eines Negativtestergebnisses / Impfung / Genesung
    >> der Verein ist verantwortlich, dies bei den teilnehmenden Mitgliedern und den Übungsleitern / Eltern tagesaktuell vor dem Training zu prüfen. Bei Trainingsbeginn hat der Verein beim Hallenbadpersonal eine Liste abzugeben, worauf der Name des Vereins, Trainingstag, Anzahl der Teilnehmenden Personen, Name und Unterschrift des Verantwortlichen enthalten ist. Somit wird bestätigt, dass bei ihm ein Negativtest bzw. Impfausweis vorgelegt, oder auf Genesung geprüft wurde.
  • Die Testung bei Negativtesten darf maximal 48 Stunden zurück liegen.
  • Maskenpflicht bis zur Umkleide.
  • Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten.
  • Fitnessraum, Whirlpool und Dampfsauna bleiben geschlossen.
  • Eine als Zahlenwert definierte Limitierung, der gleichzeitig im Hallenbad
    anwesenden Personen, existiert nicht mehr.
    >> Hieraus ergibt sich für die Vereine, dass die Ein- und Auslasszeiten wieder in
    den Normalbetrieb wechseln können.
    >> Der Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Trainingsgruppen das Gebäude geschlossen betreten und dieses auch nach dem
    Training zügig wieder verlassen.
  • Wichtig ist allerdings, dass die verantwortlichen der Vereine, ihren Betrieb so organisieren, dass die Mindestabstände eingehalten werden. Die Teilnehmer sind zu informieren und zu entsprechendem Verhalten anzuhalten.
  • Bei Schülerinnen und Schülern bis 15 Jahre ist der Schülerausweis als negatives
    Testergebnis anzusehen.
  • Für Veranstaltungen / Wettkämpfe welche im Hallenbad mit mehr als 100
    Personen (ohne feste Platzvergabe) stattfinden sollen, ist dem Gesundheitsamt ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept vorzulegen. Planungen sind entsprechend mit Frau Klinkhammer abzustimmen.