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Informationen zur aktuellen CoronaSchVO

Die Berichterstattung der letzten Tage zur aktuellen CoronaSchVO hat in Teilen  zu Irritationen geführt. Entgegen dem teilweise vermittelten Eindruck, dass für Sport in Innenräumen, also auch Hallenbädern, kein 2G+ mehr gelte, hat sich tatsächlich keine Änderung ergeben.

Die Landesregierung hat noch am Abend des 08. Februars auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW reagiert, in dem zum Ausdruck kam, dass das Land die Zugangsbeschränkungen für den gemeinsamen Sport in Innenräumen unklar formuliert habe. Für Sport in Innenräumen gilt nach dieser Anpassung der CoronaSchVO unverändert 2G+!

Für den Sport haben sich dennoch zwei kleine Erleichterungen ergeben:

  • Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
  • Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet. Schüler ab 18 können sich ebenfalls des Schultestnachweises bedienen.

Alle Regelungen finden sich auch auf der Homepage des Schwimmverbandes NRW.


Neue CoronaSchVO ab 13.01.2021

Ministerpräsident Wüst hatte es bereits angekündigt. Mit der ab dem 13.01.2022 geltenden CoronaSchVO ist dies nun auch rechtlich umgesetzt. Ab Donnerstag (13.01.2022) gilt, dass überall da, wo grundsätzlich neben einer Immunisierung eine zusätzliche Testpflicht gefordert wird (2G+), diese wegfällt, wenn die Person über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) verfügt oder innerhalb der vorhergegangenen drei Monate TROTZ Immunisierung eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde.

Über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügt, wer als geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten hat. Es gibt keine Wirkzeitfrist. (2 Abs. 9 CoronaSchVO)


Neue Corona-Schutzverordnung ab 24. November 2021 (Stand: 24. November 2021)

Das Land NRW ergreift weitere Maßnahmen zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen.

Damit gehen auch für den Sport einige grundsätzliche Änderungen einher. Der Schwimmverband NRW berichtet auf seiner Webseite folgendes: 

„Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum ist nur noch immunisierten Personen gestattet (2G), (…) Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von diesen Vorgaben ausgenommen.“

Konkret bedeutet dies für das Training im Hallenbad Jesuitenhof und im Lehrschwimmbecken Goethestraße, dass ab sofort vor jedem Training eine 2G-Kontrolle bei Schwimmerinnen und Schwimmern ab 16 Jahre vorgenommen wird. Wir bitten euch, den nötigen Nachweis bereitzuhalten. 

Schwimmerinnen und Schwimmern ab 16 Jahren, die weder geimpft noch genesen sind, bleibt das Schwimmtraining derzeit (vorerst bis zum 21.12.2021) untersagt.

ACHTUNG: Mit der seit dem 04.12.2021 geltenden Änderung der Coronaschutzverordnung haben die Regeln zur Bekämpfung der Pandemie einige Klarstellungen und Verschärfungen erfahren. Die neusten Informationen (Stand 04.12.2021) findet ihr hier.

Weitere Informationen und die neue CoronSchVO (gültig ab 24.11.2021) findet ihr hier.


Familientag 2021

Am 25. September 2021 fand im Haus für Gürzenich die diesjährige Familien-Vereinsfeier statt. Bei geselligem Kaffee und Kuchen und dem abendlichen Stockbrotgrillen blieb eine Menge Zeit zum Austausch nach der langen corona-bedingten Pause. Zahlreiche Aktivitäten rundeten das Angebot ab. Neben einer Hüpfburg, Bullriding und Kinderschminken konnten sich die kleinen und großen Besucherinnen und Besucher in einer Fotobox ablichten lassen und sich anschließend beim gemeinsamen Grillen stärken. Der Vorstand ließ es sich nicht nehmen, die ersehnte Siegerehrung unserer erfolgreichen Schwimmer nachzuholen und Urkunden und Pokale zu überreichen.
 
 
 

St. Martin 2021

Der Vorstand des AS Düren 99 ließ es sich nicht nehmen, alle Schwimmerinnen und Schwimmer sowohl in der Schwimmschule Goethestraße als auch im Hallenbad Jesuitenhof nach dem Training mit einem Weckbrötchen zu St. Martin zu überraschen. Die Stärkung nach dem Schwimmtraining kam sehr gut an und die meisten Weckbrötchen waren auf dem Weg zur Umkleide bereits verzehrt.
 

 

Warteliste – Schwimmschule 5

Schwimmschule/Warteliste

Da wir eine lange Warteliste haben, empfiehlt es sich, sich frühzeitig um einen Platz in der Schwimmschule zu bemühen. Kinder können ab 4 Jahre aufgenommen werden. Also spätestens vor dem 3. Geburtstag anmelden, dann ist ein Beginn mit 4 Jahren gesichert. Die Anmeldung ist unverbindlich, Sie können sie jederzeit per Email rückgängig machen.

Sollten Sie an einem Platz in unserer Schwimmschule für Ihr Kind interessiert sein, bitten wir um eine kurze E-Mail mit Angabe folgender Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Adresse, Telefonnummer an stefan.schumacher@asdueren12.de. Wir werden Sie dann beraten und ggf. Ihr Kind in unsere Warteliste aufnehmen.

Hier gibt es Details über die Schwimmschule!

Gerne helfen wir Ihnen bei Rückfragen. 


Mitglieder-Info

Mitglieder-Info:

Es lohnt sich für Eltern, Schwimmer, Triathleten, Kampfrichter und Übungsleiter sich registrieren zu lassen. Alle wichtigen Informationen (Ausschreibungen und viel mehr) werden in dem Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt. Wer noch nicht registriert ist, und informiert bleiben will, sollte sich jetzt anmelden.

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