Neue Corona-Schutzverordnung ab 24. November 2021 (Stand: 24. November 2021)


Das Land NRW ergreift weitere Maßnahmen zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen.

Damit gehen auch für den Sport einige grundsätzliche Änderungen einher. Der Schwimmverband NRW berichtet auf seiner Webseite folgendes: 

„Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum ist nur noch immunisierten Personen gestattet (2G), (…) Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von diesen Vorgaben ausgenommen.“

Konkret bedeutet dies für das Training im Hallenbad Jesuitenhof und im Lehrschwimmbecken Goethestraße, dass ab sofort vor jedem Training eine 2G-Kontrolle bei Schwimmerinnen und Schwimmern ab 16 Jahre vorgenommen wird. Wir bitten euch, den nötigen Nachweis bereitzuhalten. 

Schwimmerinnen und Schwimmern ab 16 Jahren, die weder geimpft noch genesen sind, bleibt das Schwimmtraining derzeit (vorerst bis zum 21.12.2021) untersagt.

ACHTUNG: Mit der seit dem 04.12.2021 geltenden Änderung der Coronaschutzverordnung haben die Regeln zur Bekämpfung der Pandemie einige Klarstellungen und Verschärfungen erfahren. Die neusten Informationen (Stand 04.12.2021) findet ihr hier.

Weitere Informationen und die neue CoronSchVO (gültig ab 24.11.2021) findet ihr hier.

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